Der 11. Mai und seine Massnahmen!

Der Lockdown neigt sich langsam aber sicher einem Ende entgegen. Seit dem 11. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen, allerdings müssen einige Massnahmen eingehalten werden. Doch welche weiteren Punkte sollten ebenfalls unbedingt beachtet werden, damit aus dem Re-Start kein Absturz wird?

Strategie & Umfeld
Überlegen Sie sich genau, wie sie Ihre Eröffnung umsetzen, beobachten Sie auch weiterhin wie sich der Markt verhält und vergessen Sie nicht, abertausende sind nach wie vor im Home Office.

Umsatz- & Kostenplanung
Der zwingende Abstand bedeutet eine Verringerung der Sitzplätze. Wie viele Gäste benötigen Sie, um die kommenden Kosten zu decken? Die Mitarbeiterplanung spielt natürlich eine Rolle, doch auch das entsprechende Angebot, die Einkaufsplanung und Reservationen. Behalten Sie Ihre Umsätze und Kosten im Fokus – es muss sich lohnen!

Mindestumsatz oder Mindestkonsumation?
Sicher ein bereits heiss diskutierter Punkt. Unser Vorschlag lautet ganz einfach: „Wir freuen uns über Ihre Konsumation ab 50.- um uns zu unterstützen“

Seatings
Ziehen Sie zwei Seatings in Betracht um auf einen besseren Umsatz zu kommen.

Angebot
Erstellen Sie eine Speisekarte, welche Ihr Konzept widerspiegelt, die Gäste begeistert und zeitgleich für Sie möglichst einfach umzusetzen ist. Vergessen Sie hierbei nicht die Rentabilität der einzelnen Speisen und eine etwaige Mise en Place welche liegenbleibt. Ihre Speisekarte muss ein Verkaufsargument sein!
Machen Sie Ihre Gäste doch mit einem QR-Code auf Ihre digitale Speisekarte aufmerksam.

Zusatzverkäufe
Bieten Sie Ihren Gäste auch weiterhin Gutscheine, das eigene Salatdressing und weiteres an.

Take Away & Lieferservice
Allenfalls können Sie Ihr Take Away und/oder Lieferservice weiterhin anbieten und Umsatz generieren.

Öffnungszeiten
Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass Sie Ihren Betrieb nicht länger als nötig offenhalten. Beachten Sie hier allenfalls den Pachtvertrag und suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und informieren Ihn über die Massnahmen.

Reservationen und No-Show
Bitten Sie Ihre Gäste zu reservieren und denken Sie an etwaige No-Show Gebühren.

Mitarbeitende
Informieren Sie alle Mitarbeitenden über die geltenden Massnahmen und binden Sie diese in die Anpassung Ihrer Prozesse mit ein. Darüber hinaus gibt es hier kritische Punkte wie zB der Touchscreen der Kasse; bei diesem könnte jeder mit einem eigenen Touch-Pen arbeiten.
Involvieren Sie Ihre Mitarbeitenden auch in die Entscheidung des Arbeitsplans und sensibilisieren Sie diese auf die nötige Flexibilität. Gemeinsam durch die Zeit, sollte das Credo heissen. Grundsätzlich gilt die Möglichkeit der Kurzarbeit nach wie vor.

Kommunikation
Machen Sie Ihre Gäste auf die Massnahmen aufmerksam – Jene Gäste, welche Sie gleich wieder besuchen, haben viel Verständnis! Denken Sie hierbei auch an alle Online-Kanäle, welche aktuell gehalten werden müssen.

Gästedaten
Bitten Sie Ihre Gäste, sich online bei Ihnen zu registrieren, sowie um die Erlaubnis diese Daten im Sinne Ihres CRM zu nutzen.

Allgemein Gültige Massnahmen
⇒ Allgemeine Schutzkonzepte und Unterlagen (Gastrosuisse)