Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der foodcult gmbh. Widersprechenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden wird grundsätzlich nicht eingewilligt; diese gelten nur wenn die foodcult gmbh diesen vollumfänglich oder in Teilen schriftlich und ausdrücklich zustimmt.
- Mehrwertsteuer
Soweit nicht anders angegeben gelten sämtliche Preise der foodcult gmbh in Schweizer Franken (CHF) exklusive der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Verträge
Der Vertrag kann mündlich und schriftlich geschlossen werden. Je nach Umfang erstellen wir automatisch einen kleinen Vertrag welcher den Umfang, die Umsetzung, die Kosten, sowie die Dauer regelt. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen werden erst wirksam, wenn die foodcult gmbh diese schriftlich und ausdrücklich bestätigt.
Ist der Kunde Mittler oder Organisator eines Dritten, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Mittler oder Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter der Offerte bzw. dem Vertrag der foodcult gmbh, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der foodcult gmbh und damit Rechnungsadressat ist grundsätzlich der Mittler oder Organisator.
- Leistungsumfang
Der durch den Kunden bestätigte und vereinbarte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nach effektivem Aufwand ohne Abzüge verrechnet.
- Spesen
Grundsätzlich verrechnen wir keine Transferzeiten (An- & Abfahrt), behalten uns jedoch vor die Kosten auf Basis des jeweiligen SBB Halbtax-Tarif ohne weitere Aufschläge zu verrechnen. Dies wird entsprechend in der Offerte aufgeführt. Weitere Spesen, sofern vereinbart, werden ohne Aufschläge weiterverrechnet.
- Rücktritt / Aufschub
Die foodcult gmbh ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von der foodcult gmbh nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
- Mängel
Beanstandungen des Kunden an der Leistung der foodcult gmbh sind unverzüglich der foodcult gmbh mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der foodcult gmbh als genehmigt. Bei Mängeln wird die foodcult gmbh die betroffene Leistung nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Versuche der Nachbesserung zulässig sind. Werden die Nachbesserungen oder der Ersatz nicht in angemessener Zeit oder mangelhaft durchgeführt, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Zahlungsbedingungen
Die foodcult gmbh ist berechtigt nach Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung der vereinbarten Vertragssumme zu verlangen. Diese kann bis zur vollumfänglichen Summe erhoben werden. Vorauszahlungen sind, soweit nicht anders vermerkt nach Erhalt zu zahlen.
Bei Fakturierungen ins Ausland kann die foodcult gmbh allfällige Gebühren dem Kunden weiterverrechnen.
Rechnungen sind soweit nicht anders vermerkt innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Vertragsbestandteile
Soweit in den Offerten und Verträgen der foodcult gmbh keine andere Angaben vermerkt sind gelten unsere regulären Stundenansätze. Wegzeiten werden grundsätzlich berechnet. Sind mit dem Auftrag zusätzliche Kosten verbunden (Reisekosten etc.), werden diese ohne Aufschlag, jedoch in vollem Umfang an den Kunden weiterverrechnet. Wird vom Kunden keine Verpflegung angeboten, kann die foodcult gmbh pro Person/Tag CHF 80.- als Verpflegungspauschale verrechnen.
- Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz der foodcult gmbh befinden oder von der foodcult gmbh eingebracht wurden und durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden oder ihm selbst schuldhaft verursacht werden.
Die foodcult gmbh kann vom Kunden angemessene Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.
Die foodcult gmbh haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet die foodcult gmbh auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
- Schlussbedingungen
Der Kunde kann gegenüber Forderungen der foodcult gmbh nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bedingungen durch neue zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bedingungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Bedingungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen automatisch und vollumfänglich die alten. Abgeschlossene und rechtskräftige Verträge sind hiervon nicht betroffen. Hier kommen neue allgemeine Geschäftsbedingungen erst zum Zuge, wenn diese vom Kunden als Ersatz für die alten akzeptiert werden.
Gerichtstand ist Basel-Stadt, Schweiz
Basel-Stadt, den 10. Januar 2016