Allgemeine Geschäftsbedingungen foodcult tour

Allgemeine Geschäftsbedingungen der foodcult tour

  1. Buchung und Vertragsabschluss

a) Der Besteller, nachfolgend Kunde genannt, erhält das umfassende Programm (ohne Nennung der Locations) der foodcult tour samt allen Konditionen und Leistungen per Mail. Als Zeichen seiner Anerkennung und Buchung bestätigt der Kunde diese Mail und akzeptiert die für die foodcult tour geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Mit Eingang der Buchung des Kunden wird die Zahlung fällig. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zahlbar. Sollte die foodcult tour aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden wird dem Kunden seine Anzahlung umgehend rückerstattet.
Die Teilnahme ist erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der foodcult gmbh gewährleistet.

c) Die Teilnehmerzahl beträgt soweit nicht anders angegeben mindestens 10 Personen. Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist die foodcult gmbh berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollumfänglich zurückerstattet. Der Kunde hat über seine Rückzahlung hinaus keinen weiteren Anspruch auf Entschädigung. Die Maximalteilnehmerzahl kann variieren und wird gerne im Vorfeld auf Anfrage kommuniziert. Aufgrund der Qualität beschränkt sich diese jedoch in der Regel auf 12 Personen.
Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, bestätigt die foodcult gmbh dem Kunden die Durchführung der foodcult tour, wodurch der Vertrag zwischen dem Kunden und der foodcult gmbh verbindlich wird.

  1. Leistungen

a) Der Leistungsumfang der foodcult tour ist aus dem Programmbeschrieb ersichtlich. Nebenvereinbarungen sind nur durch die schriftliche Bestätigung der foodcult gmbh gültig.

b) Der Wegfall einzelner Leistungen welche durch die foodcult gmbh vertreten werden, können durch gleichwertige andere Leistungen ersetzt werden.
Während der foodcult tour ist der Guide berechtigt, wetterbedingte oder zeitbedingte Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen. In jedem Fall wird der Kunde darüber unmittelbar in Kenntnis gesetzt.

c) Sollte sich die Gruppe unabhängig von der foodcult gmbh für eine Änderung oder Anpassung der foodcult tour entscheiden, ist die foodcult gmbh von der weiteren Leistungserbringung im Sinne der Einschränkung befreit.

  1. Leistungen Dritter

a) Die foodcult gmbh haftet für die Planung und Vorbereitungen der gebuchten foodcult tour. Darunter fällt auch die Auswahl der einzelnen Locations und die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

b) Die foodcult gmbh haftet nicht für die Leistungen Dritter. Darunter fallen zum Beispiel Fahrten mit dem Bus, der Bahn, der Metro, einem Taxi etc., Personentransporte werden nie durch die foodcult gmbh selbst ausgeführt, dies sind jeweils befugte Unternehmen mit den gültigen Genehmigungen; Besuche der Restaurants, der Bars, der Cafés, der Strassenstände etc. und deren gastronomische Leistung; sowie Besuche eines Museum, einer Ausstellung, eines Vortrages, einer Messe etc.

  1. Teilnehmer

a) Die Teilnahme an einer foodcult tour erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko, die foodcult gmbh übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden. Der Kunde haftet für alle Schäden, welche durch ihn verursacht werden, ebenso haftet er für alle Schäden welche ihm bzw. seinen persönlichen Gegenständen widerfahren.

b) Während der foodcult tour bewegt sich die Gruppe an Kunden meist auf öffentlichem Boden. Der Kunde entscheidet selbst in eigener Verantwortung ob er diesen Anforderungen entspricht. Fehleinschätzungen liegen allein im Verantwortungsbereich des Kunden.

c) Die foodcult tour hält sich an gewisse Zeiten und Abläufe. Fehlt ein Kunde, wird die Wartezeit auf maximal 20 Minuten beschränkt; anschliessend gilt die Leistung als erbracht. Jeder Kunde kann sich gegebenenfalls der Gruppe im Verlaufe der foodcult tour auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder anschliessen.

d) Erscheint ein Kunde nicht zur foodcult tour besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Kostenrückerstattung. Stellt der Kunde einen Ersatzkunden, berechnet die foodcult gmbh allfällige Umbuchungskosten und stellt diese dem ursprünglichen Vertragspartner (Kunden) in Rechnung.

e) Während der foodcult tour werden Bilder der Gruppe, der Teilnehmer und von Situationen gemacht. Diese können von der foodcult gmbh verwendet werden.

  1. Rücktritt

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ausschlaggebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der foodcult gmbh.
Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich bei der foodcult gmbh eingehen.

b) Folgende Fristen sind zu beachten:
Bis zum 21. Kalendertag vor der foodcult tour fallen 75% der Kosten an; 25% werden rückerstattet.
Ab dem 20. Kalendertag vor der foodcult tour fallen 100% der Kosten an.

  1. Dritte

a) Reisevermittler und sonstige Dritte können keine Vereinbarungen und Änderungen treffen, welche den Leistungen der foodcult gmbh widersprechen. Sie haben darüber hinaus keinen Anspruch auf Kommission.

  1. Schlussbedingungen

a) Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages.

b) Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzen automatisch und vollumfänglich die alten. Abgeschlossene und rechtskräftige Verträge sind hiervon nicht betroffen. Hier kommen neue allgemeine Geschäftsbedingungen erst zum Zuge, wenn diese vom Kunden als Ersatz für die alten akzeptiert werden.

Gerichtstand ist Basel-Stadt, Schweiz

Basel-Stadt, den 10. Januar 2016

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